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Vormundschaften & Pflegschaften für Kinder

Begleitung und rechtliche Verantwortung für Kinder, wenn Eltern ihre Sorge nicht wahrnehmen können

Im Rahmen dieses Angebots übernimmt der SkF Langenfeld auf Bestellung des Familiengerichts Vormundschaften oder Pflegschaften für minderjährige Kinder und Jugendliche, wenn Eltern krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen ihre elterlichen Aufgaben (ganz oder teilweise) nicht mehr wahrnehmen können. In solchen Fällen übernimmt der SkF die Verantwortung für das Wohl des Kindes im jeweiligen Lebensumfeld (z. B. in einer Pflegefamilie oder einer betreuten Einrichtung). 

Wer wird unterstützt?
  • Kinder und Jugendliche – deren Eltern ihr Sorgerecht nicht (vollständig) ausüben können
  • Minderjährige – die über das Familiengericht einen Vormund oder Pfleger zugewiesen bekommen
Wie wird unterstützt?
  • Übernahme einer Vormundschaft, wenn Eltern dauerhaft nicht sorgeberechtigt sind
  • Übernahme einer Pflegschaft, wenn nur Teile der elterlichen Sorge abgegeben werden müssen
  • Verantwortung für das Wohlergehen des Kindes im Lebensumfeld (z. B. Pflegefamilie oder Heim)
  • Unterstützung, Begleitung und Vertretung des Kindes in rechtlichen und alltäglichen Fragen
  • Zusammenarbeit mit Jugendamt, Gericht und anderen Fachstellen
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Andrea Lehmann

Andrea Lehmann

Bereichsleitung
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Kontakt
Jugend & Familie
Beschreibung 02173 39476 19
Beschreibung andrea.lehmann@skf-langenfeld.de
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SkF e.V. Langenfeld
JuF
Kronprinzstraße 47 - 49
40764 Langenfeld

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