Begleitung und rechtliche Verantwortung für Kinder, wenn Eltern ihre Sorge nicht wahrnehmen können
Vormundschaften & Pflegschaften für Kinder
Im Rahmen dieses Angebots übernimmt der SkF Langenfeld auf Bestellung des Familiengerichts Vormundschaften oder Pflegschaften für minderjährige Kinder und Jugendliche, wenn Eltern krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen ihre elterlichen Aufgaben (ganz oder teilweise) nicht mehr wahrnehmen können. In solchen Fällen übernimmt der SkF die Verantwortung für das Wohl des Kindes im jeweiligen Lebensumfeld (z. B. in einer Pflegefamilie oder einer betreuten Einrichtung).



